Konditionen

  • Die Behandlungskosten können über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden, wenn eine Anordnung für psychologische Psychotherapie für 15 Sitzungen von Ihrem Hausarzt/Kinderarzt/Psychiater besteht. Bitte bringen Sie die Anordnung zur ersten Sitzung mit. Nach 15 Sitzungen kann Ihr anordnender Arzt die Anordnung um weitere 15 Sitzungen verlängern.

    Sollten diese 30 Sitzungen nicht ausreichend sein, benötigen Sie eine psychiatrische Einschätzung/Empfehlung zuhanden der Krankenkasse. Diese entscheidet über eine Kostengutsprache für weitere Sitzungen.

  • Selbstzahler/Selbstzahlerinnen benötigen keine ärztliche Anordnung oder Überweisung. Der Tarif beträgt pro 60 Minuten 180 CHF (inkl. Vor- und Nachbereitung) für Einzelsitzungen und 240 CHF für Familien- und/oder Paarsitzungen (der Tarif orientiert sich an den Empfehlungen der Berufsverbände). Leistungen in Abwesenheit wie das Verfassen von Berichten, Telefonate und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand verrechnet.

    Aufgrund meiner OKP-Anerkennung, die die direkte Abrechnung mit der Grundversicherung möglich macht, übernehmen die Zusatzversicherungen die Leistungen meiner Behandlungen nicht.

  • Bei bestehender Verfügung (Kostengutsprache für Psychotherapie) besteht die Möglichkeit, die Therapie bis zum vollendeten 20. Lebensjahr über die IV abzurechnen.

  • Bei psychischen Leiden infolge eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung nach.

  • Bei Krankheit oder Verhinderung können Termine kostenlos bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt per E-Mail abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Sitzung in Rechnung gestellt. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht. Nicht oder zu spät abgesagte Sitzungen werden privat verrechnet.